20. September 2025

Guardia Civil zeigt Drohnenpilot an

 

Guardia Civil zeigt Drohnenpilot in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura an


Beamte der Guardia Civil der Zoll- und Steuereinheit des Flughafens von Fuerteventura den Piloten einer Drohne identifiziert und angezeigt, weil er nicht genehmigte Flüge in Playa Blanca in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura durchgeführt hat.


Die Drohne befand sich weniger als zwei Kilometer von der Nordlandebahn des Flughafens von Fuerteventura entfernt und somit in der sogenannten Aerodrome Traffic Zone (ATZ/ Flugplatzverkehrszone), die unter ständiger Kontrolle der Flugverkehrsüberwachung steht.

Ein Bürger hatte die Guardia Civil darauf aufmerksam gemacht, dass eine Drohne in nur rund 20 Metern Höhe über eine Gruppe von Surfern flog, die sich durch die Anwesenheit der Drohne gestört oder gar bedroht fühlten.
Beamte der Einheit für Zoll- und Grenzangelegenheiten des Flughafens von Fuerteventura begaben sich zum Einsatzort und bestätigte, dass die Drohne in einem eingeschränkten Luftraum ohne Genehmigung betrieben wurde. Bei dem Gerät handelte es sich um eine DJI Mini 2 Pro mit einem Gewicht von 249 Gramm.

Die Guardia Civil wies darauf hin, dass der Vorfall eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 48.3 des Gesetzes 21/2003 vom 07.07.2003 über die Flugsicherheit darstellt. Konkret ging es um den Verstoß gegen operationelle Flugbeschränkungen sowie um die illegale Nutzung des Luftraums.

Die Guardia Civil erinnerte zudem daran, dass Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen streng verboten sind, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der Staatlichen Flugsicherheitsagentur „Agencia Estatal de Seguridad Aérea“ (AESA) vorliegt. Solche Praktiken können nicht nur die Sicherheit von Flugzeugen beim Start oder bei der Landung beeinträchtigen, sondern auch erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Diese reichen im Falle schwerwiegender Verstöße von 90.001 Euro bis zu 225.000 Euro.

Darüber hinaus betonte die Guardia Civil, dass Drohnenpiloten verpflichtet sind, die geltenden nationalen und europäischen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Verordnung (EU) 2019/947, welche den sicheren Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) regelt.

Mit dem aktuellen Eingreifen unterstreicht die Guardia Civil erneut ihren Auftrag, den Luftraum rund um die kanarischen Flughäfen streng zu überwachen. Ziel sei es, die Sicherheit von Passagieren, Besatzungen und Flugbewegungen auf Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln zu gewährleisten.