Illegaler Hotelbetrieb: Inselrat leitet Verfahren gegen die Pilgerstätte Lluc ein
Die Inspekteure stellten fest, dass das Bistum nicht über die notwendigen Lizenzen für den Betrieb der Unterkunft verfügt
Traumhaft, aber als Hotel illegal: die Pilgerstätte Lluc auf Mallorca. / DM
Dem Bistum Mallorca geht es an den Kragen: Inspekteure des Inselrats haben ein Strafverfahren eingeleitet, weil sie es als erwiesen ansehen, dass in der Pilgerstätte Lluc in der Gemeinde Escorca ein illegales Hotel betrieben wird. So wird es unter anderem auf mehreren touristischen Plattformen wie "Booking" beworben. Eigentlich verfügt der in der Tramuntana gelegene Wallfahrtsort nur über die Lizenz, Pilgern eine Unterkunft zu bieten.
So lief die Überprüfung ab
Die Kontrolleure, die im Rahmen der diesjährigen Kampagne gegen illegale touristische Angebote ermitteln, gingen bei der Überprüfung in mehreren Schritten vor. So nahmen sie zwei Buchungen vor. Vom 27. bis 29. Mai buchten sie für zwei Personen ein Zimmer mit Frühstück für 180 Euro. Für eine Gruppe von neun Personen buchten sie vom 2. bis zum 7. Juni ein Mehrbettzimmer für 1.181 Euro.
Am vergangenen Mittwoch (8.5.) suchten die Inspekteure die Pilgerstätte persönlich auf. Dort überprüften sie die Belegung. Sie stellten fest, dass an jenem Tag 170 Personen in 99 Zimmern unterkamen. Manche von ihnen hatten nur das Zimmer gebucht, andere bekamen Frühstück, weitere nächtigten mit Halbpension. Es handelte sich quasi ausschließlich um ausländische Urlauber, viele von ihnen Radtouristen. Klassische Pilger fanden die Inspekteure nicht.
Insgesamt verfügt Lluc über 104 Zimmer, davon fünf Einzelzimmer, 53 Doppelzimmer, 33 Dreifachzimmer, zehn Vierfachzimmer und drei Zimmer für sechs Personen. Darüber hinaus gibt es abseits des Hauptgebäudes mehrere Apartments, die mit eigener Küche und Bad ausgestattet sind und die als Ferienwohnungen vermietet werden. Über eine entsprechende Lizenz verfügt das Bistum nicht.
"Treffpunkt für den Radtourismus"
Auch die Internetpräsenz der Pilgerstätte ist nach Ansicht der Inspekteure problematisch. So wird Lluc nicht nur auf verschiedenen Plattformen beworben, es werden auch Vorzüge hervorgehoben, die rein gar nichts mit der religiösen Erfahrung zu tun haben, die das Kerngeschäft des Wallfahrtsortes darstellt. So sei der Ort ein "Treffpunkt für den Radtourismus" heißt es auf der deutschsprachigen Website der Pilgerstätte. Letzter Aspekt ist nicht ohne Ironie, hatte sich doch der mallorquinische Bischof Sebastià Tartavull besorgt über die Überfüllung der Straßen in der Nähe von Lluc aufgrund der vielen Radurlauber gezeigt.
Für die Inspekteure ist mehr als erwiesen, dass das Bistum bezüglich Lluc nicht der Pflicht nachgekommen ist, eine touristische Aktivität ordnungsgemäß anzumelden und darzulegen, dass die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind. Auch habe man gegen das Werbeverbot für nicht angemeldete Unterkünfte verstoßen.
Das Bistum selbst spielt das Verfahren herunter. Gegenüber der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" sagte ein Sprecher, man sei lediglich auf einige ausstehende Schritte hingewiesen worden, die zu erfüllen sind, um den Betrieb an das geltende Recht anzugleichen. Angesprochen auf die Radsportler bestätigte der Sprecher, dass diese in Lluc ebenso wie Wanderer unterkommen und dass es sich dabei um Urlauber handelt, die einen engen Bezug zur Natur haben.
Quelle: mallorcazeitung.es