Palma de Mallorca ordnet neue Benimmregel für die Bierstraße und den Megapark an
Das Gebiet der sogenannten "Antisaufverordnung" wurde erweitert. Aber nur in einem bestimmten Aspekt
Die Urlaubersaison nähert sich und Palma de Mallorca versucht einmal mehr, der sogenannten Sauftouristen Herr zu werden. Das Rathaus hat am Mittwoch (22.2.) die Gegenden, in denen vom 1. April bis 1. Oktober gesonderte Regeln für Terrassen und Menschenansammlungen zählen, um vier Straßen erweitert. Mit dabei sind die Bierstraße und das Gebiet rund um den Megapark.
Die Benimmregeln, die hauptsächlich die exzessiven Partys der deutschen Urlauber eindämmen soll, gelten gemeinhin an der gesamten Playa de Palma. Darüber hinaus ist den Lokalen in einzeln definierten Straßen der Verkauf von Essen und Trinken auf der Straße untersagt. Die Bars und Diskotheken müssen zudem getrennte Ein- und Ausgänge haben, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Sollte es einen Außenbereich geben, muss dieser von der Straße abgetrennt werden.
Das hat sich geändert
In den zurückliegenden Jahren hat die Stadt die Zone für diesen speziellen Aspekt der Benimmregeln regelmäßig erweitert. Der als Schinkenstraße bekannte Carrer Pare Bartomeu Salvà gehörte schon immer dazu. 2023 kommt nun der Carrer Miquel Pellisa, besser bekannt als Bierstraße, der Carrer Missió de San Diego (die Parallelstraße der Schinkenstraße, die vom Chalet Siena vom Strand wegführt) und der Carrer del Llaüt (zweite Meereslinie) sowie die Carretera de s'Arenal (Meerespromenade) jeweils zwischen den Querstraßen Carrer Trobadors und Carrer Missió de San Gabriel dazu. Das umfasst den Bereich vom Megapark bis zum Dino-Minigolf.
Warum eigentlich Benimmregeln?
Ansonsten bleiben die Benimmregeln im Vergleich zum vergangenen Jahr unverändert. Die Stadt betont, dass die sogenannten ZEIT-Zonen (ZEIT steht für Zones d'Especial Intervenció Turística) vier Ziele haben:
- gegen Saufgelage an der Playa de Palma, dem Stadtzentrum und am Paseo Marítimo vorzugehen
- gegen Leuchtreklame an der Playa de Palma vorzugehen
- im Bereich der Biergärten an der Playa de Palma für Ordnung zu sorgen
- Schlechtes Benehmen und Menschenansammlungen an den Ausgängen der Nachtlokale zu verhindern
In den ZEIT-Zonen ist die Werbung für Alkohol, Aktionen wie Flatrate-Saufen und der Verkauf von Alkohol auf offener Straße explizit untersagt. In den Gebieten können die Strafen höher ausfallen als in anderen Stadtvierteln. Bei leichten Vergehen wird ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 750 Euro fällig, bei schweren Fällen 750 Euro bis 1.500 Euro und bei sehr schweren bis zu 3.000 Euro.
Zu den sehr schweren Vergehen zählen laut Pressemitteilung der Stadt unter anderem "starke Ruhestörungen" oder "Belästigung in Folge eines Alkohol- oder Drogenrauschs". /rp
Quelle: mallorcazeitung.es