17. Dezember 2020

Lockdown Teneriffa

 Erneuter Lockdown für Teneriffa

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Zwischenmeldung vom 18.12.2020 (diese kann sich evtl. übers Wochenende noch einmal ändern)
ZUR EINREISE VON TOURISTEN SAGT DAS KANARISCHE TOURISMUSAMT FOLGENDES:
Für in- und ausländische Touristen, die auf der Insel Teneriffa Urlaub machen wollen, gelten die Ausnahmeregelungen, die in der aktuellen Verordnung über das Recht auf Zutritt zu touristischen Unterkünften vorgesehen sind. Sie müssen einen negativen Gesundheitstest vorlegen, der beweist, dass sie frei vom Coronavirus sind.
Dies bedeutet, dass die Einreise von Touristen (in Hotels, lizensierten Ferienhäusern etc.) auf Teneriffa nach wie vor (Stand heute) möglich sein wird.
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Nach einer außerordentlichen Sitzung des kanarischen Parlaments am heutigen Mittwoch, verkündete Präsident Ángel Víctor Torres neue, verschärfte Corona-Maßnahmen für Teneriffa, die einem leichten Lockdown gleichkommen und an diesem Freitag um 24 Uhr in Kraft treten werden, somit ab Samstag 0 Uhr gelten.
Die Sperrstunde wird nun schon um 22 Uhr beginnen und um 6 Uhr enden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch zu 50 Prozent besetzt werden.
Die Gastronomie darf Innenräume nicht mehr für Gäste zur Verfügung stellen, während die Außenbereiche zu maximal 50 Prozent besetzt werden dürfen. An einem Tisch dürfen nur noch Personen aus einem Haushalt gemeinsam speisen und trinken. In Einkaufszentren, unabhängig von ihrer Größe, ist eine maximale Auslastung von 33 Prozent pro Etage vorgeschrieben innerhalb des Lockdowns. Außerdem dürfen Parkgaragen der Einkaufszentren mit nur maximal 50 Prozent ausgelastet werden.
Sportliche Aktivitäten, die im Innenraum erfolgen, werden ausgesetzt. Außenaktivitäten dürfen nur individuell durchgeführt werden, mit Ausnahme von professionellem Sport auf regionaler und nationaler Ebene. Veranstaltungen aller Art sind ebenso untersagt wie Bauernmärkte.
Während des leichten Lockdowns dürfen, Bewohner von Seniorenheimen die Heime nicht verlassen. Besuche von Familienmitgliedern sind nur im äußersten Notfall zulässig. „Gerade in der Weihnachtszeit ist es wichtig, diese Regel einzuhalten, um die am meisten Gefährdeten vor dem Virus zu beschützen“, so Torres. Ähnliches gilt auch für Besuche in Krankenhäusern.
Am 24, 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar, dürfen maximal 6 Personen aus zwei Haushalten an einem Festessen teilnehmen.