Spanien erlässt ebenfalls Quarantäne für Passagiere aus dem Ausland
Ab Freitag (15.5.) gilt eine zweiwöchige, weitgehende Ausgangssperre für die meisten ankommenden Fluggäste
Passagiere, die aus dem Ausland nach Spanien einreisen, müssen eine 14-tägige Quarantäne absolvieren. Die Entscheidung der spanischen Regierung, die am Dienstag (12.5.) im spanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt ab Freitag (15.5.) und soll in Kraft bleiben, bis der wegen der Coronakrise beschlossene Alarmzustand in Spanien aufgehoben wird. Dieser wurde zuletzt bis zum 24. Mai verlängert. "Die Personen, die aus dem Ausland ankommen, müssen in den 14 Tagen nach ihrer Ankunft eine Quarantäne ableisten", heißt es im Gesetzblatt (externer Link).
Spanien folgt damit dem Vorbild seiner europäischen Nachbarn. Bislang wurde die Maßnahme in Spanien nur auf bestimmte Passagiere angewandt wie etwa Reisende aus Italien, wobei der Flugverkehr unter anderem nach Mallorca bislang ohnehin auf ein Minimum beschränkt ist. Nun soll die Quarantäne für praktisch alle Passagiere aus dem Ausland gelten.
Ohnehin unterliegen Flugreisen in Spanien derzeit weiterhin strengen Auflagen. Während der Flugverkehr zwischen den Balearen-Inseln im Rahmen des Corona-Exit erweitert wurde, muss die Anreise nach Mallorca begründet werden, etwa mit einem Hauptwohnsitz auf der Insel. Ausnahmen gelten auch für die Pflege von Angehörigen.
Begründet wird die Quarantäne mit der positiven Entwicklung der Corona-Zahlen in Spanien. Der eingeleitete Exit mache es nötig, die Kontrollen zu verschärfen, um einer zweiten Infektionswelle vorzubeugen. Die Regelung sieht vor, dass die Reisenden während der ersten 14 Tage in Spanien in ihrer Wohnung oder Unterkunft bleiben müssen und diese nur verlassen dürfen, um Lebensmittel, Medizin oder Waren des Grundbedarfs zu erwerben oder den Arzt aufzusuchen. Dabei ist die Benutzung von Atemschutzmasken vorgeschrieben.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Wanderarbeiter, Transporteure und Besatzungsmitglieder von Flugzeugen sowie Gesundheitsfachkräfte, sofern sie nicht in Kontakt mit Covid-19-Patienten waren.
Reiseagenturen, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen die Passagiere beim Erwerb der Tickets über die in Spanien geltenden Maßnahmen informieren. Bei Flugreisen müssen Passagiere ein Formular ausfüllen (Passenger Location Card), mit dessen Hilfe sie später in Spanien im Bedarfsfall verortet werden können.
Am Flughafen von Palma de Mallorca wurde unterdessen am Montag auch die Fiebermessung bei den Passagieren eingeführt.
Quelle: www.mallorcazeitung.es